20.01.2015

Änderung des Krankenhausgesetzes

Gesetzesentwurf von Rot-Grün: Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes durch Einfügen des neuen Artikels §16 „Patientenbeauftragte“, soll ab dem 1. Juli 2015 angewendet werden:
  1. Funktionierendes Beschwerdemanagement
  2. Anliegen von Patient_Innen beachten
  3. Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen
  4. Ehrenamtliche Tätigkeit einer Person pro Krankenhaus
  5. Die Person darf nicht bereits beim KH oder einem Organ des Trägers arbeiten
  6. Nicht abhängig und nicht weisungsgebunden
  7. Unterliegt der Schweigepflicht
  8. Angebot regelmäßiger Sprechstunden
  9. Jährlicher Erfahrungsbericht für Ministerium und Krankenhaus 
Kritik der Opposition:
  • Vorsätzlich als ‚Kummerkasten‘ abgestempelt
  • Qualifikation der Person
  • Bezahlung 

Anlass dieser Änderung sind die Vorkommnisse um den Pflegers Niels H. dem es möglich war, Patient_Innen ohne Aufmerksamkeit zu erregen, umzubringen. Hiermit werden also kurzfristig Maßnahmen zu Sicherung der Patient_Innen ergriffen.