Gesetzesentwurf von Rot-Grün: Änderung
des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes durch Einfügen des neuen Artikels §16 „Patientenbeauftragte“,
soll ab dem 1. Juli 2015 angewendet werden:
- Funktionierendes Beschwerdemanagement
- Anliegen von Patient_Innen beachten
- Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen
- Ehrenamtliche Tätigkeit einer Person pro Krankenhaus
- Die Person darf nicht bereits beim KH oder einem Organ des Trägers arbeiten
- Nicht abhängig und nicht weisungsgebunden
- Unterliegt der Schweigepflicht
- Angebot regelmäßiger Sprechstunden
- Jährlicher Erfahrungsbericht für Ministerium und Krankenhaus
- Vorsätzlich als ‚Kummerkasten‘ abgestempelt
- Qualifikation der Person
- Bezahlung
Anlass dieser Änderung sind die Vorkommnisse um den Pflegers Niels H. dem es möglich war, Patient_Innen ohne Aufmerksamkeit zu erregen, umzubringen. Hiermit werden also kurzfristig Maßnahmen zu Sicherung der Patient_Innen ergriffen.