Heute ist der letzte
Plenartag, welcher mit den mündlichen Anfragen gestartet wurde. Sie bestehen aus einem kurzen Text, ohne Wertungen und bis zu drei
Fragen. Pro Tagungsabschnitt und pro Abgeordnetem/Abgeordneter können zwei kleine
mündliche Anfragen abgegeben werden. Behandelt werden die Fragen dann
mündlich nach einem bestimmten Rotationsprinzip. Während der Fragestunden
können bis zu zwei Zusatzfragen pro Abgeordnetem/Abgeordneter und pro Anfrage gestellt
werden. Da meist viel mehr Anfragen vorliegen, als Zeit zur
Beantwortung, werden die nicht behandelten Anfragen nachträglich schriftlich
von der Landesregierung beantwortet. Heute handelte die erste mündliche Anfrage von den Morden
eines Krankenpflegers in niedersächsischen Krankenhäusern und kam von der CDU.
Es gab so viele Nachfragen, das in der angesetzten Zeit nur diese Anfrage besprochen
wurde. Nachdem die Anfrage von einem/einer AntragsstellerIn
vorgelesen wurde beantwortet zunächst der/die FachministerIn die Anfrage für
die Landesregierung. Danach beginnt die Fragerunde.
Liebe Grüße, Marie